Überbetriebliche Kurse
Im Leitfaden für Lernende und Teilnehmende BAE Art.32 ist beschrieben, wie bei einer Abmeldung vom ÜK aufgrund von Krankheit bzw. Krankheit eines Kindes oder Unfall vorzugehen ist. Die Kenntnisnahme dieses Leitfadens wird jeweils zu Beginn der Ausbildung schriftlich durch die Lernenden und Teilnehmenden BAE Art.32 bestätigt.
Abmeldung vom ÜK
Abmeldungen vom ÜK wegen Krankheit bzw. Krankheit eines Kindes oder Unfall müssen der Administration der OdA Gesundheit beider Basel mitgeteilt werden.
- Die Abmeldung für einen ÜK-Tag kann am Vorabend ab 17 Uhr bis spätestens 8 Uhr des ÜK-Tages im persönlichen OdAOrg-Account erfasst werden.
- Eine Abmeldung für einen Halbtages-ÜK am Nachmittag muss vor 13.00 Uhr erfolgen. Dafür steht unsere Administration unter der Telefonnummer 061 416 20 20 oder per E-Mail an oda@odagbb.ch zur Verfügung.
- Eine Anleitung zur «Abmeldung vom ÜK via OdAOrg» ist auf OdAOrg unter «Dokumente und Informationen» zu finden.
- In absoluten Notfällen ist unsere Administration unter der Telefonnummer 061 416 20 20 oder per E-Mail an oda@odagbb.ch erreichbar.
Bei korrekter Abmeldung erhalten die Lernenden und Teilnehmenden BAE Art.32 einen Nachholtermin, sofern im laufenden Semester noch freie Plätze bei anderen Lerngruppen vorhanden sind.
Ansonsten gilt der ÜK als "unentschuldigte Absenz" und darf nicht mehr nachgeholt werden. Die Kompetenz des verpassten ÜK-Themas muss dann im Lehrbetrieb vermittelt werden und die Kosten für den ÜK-Tag bleiben geschuldet.